Wie viel verdient DEIN Lehrer?

Sie arbeiten mit, manchmal gegen, aber trotzdem immer für uns – unsere Lehrkräfte! Was viele allerdings nicht wissen, ist, wie viel Geld die verbeamteten und angestellten Erwachsenen in der Schule eigentlich verdienen. Ein kleiner Überblick!

Die Unterscheidung

Grundsätzlich gilt, dass man beim Gehalt von Lehrkräften immer zwischen Beamten und Angestellten unterscheiden muss: Wer in Hessen sein Lehramtsstudium erfolgreich abschließt und danach ein Referendariat – also ein längeres Praktikum mit Kontrollen – absolviert, der erhält eine „Lehrbefähigung“ und darf offiziell als Lehrkraft arbeiten, zunächst als Angestellter. Erst nach einer bestimmten Zeit entscheidet dann die Schulleitung über eine mögliche Verbeamtung. Weitere Infos zu diesem Ablauf siehe hier .

Das Gehalt der angestellten Lehrkräfte

Ist man angestellt, gelten festgelegte Gehälter im Rahmen eines „Tarifvertrags„. Darin enthalten sind zum Beispiel auch die Arbeitsbedingungen und weitere Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber – also dem Land Hessen – und den Arbeitnehmenden – also den angestellten Lehrkräften.

Wie viel Geld man dann genau bekommt, ist abhängig von der Entgeldgruppe und der Entwicklungsstufe der jeweiligen Lehrkraft.

Die Entgeldgruppe wird von der genauen Lehrtätigkeit bestimmt und ist abhängig von… …der Schulform, in der man unterrichtet (Grundschule, weiterführende Schule, etc.) …der Zeit, die man schon unterrichtet …die Fortbildungen, die man absolviert …der Qualifikation, also ob man beispielsweise die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllen würde

Die Entwicklungsstufen werden dann auch wieder von der Länge, die man unterrichtet hat, bestimmt:

Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1; Stufe 5 nach 5 Jahren in Stufe 4; Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2; Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5 Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3;

Bildquelle: http://www.gew-hessen.de

Das Gehalt verbeamteter Lehrkräfte

In der Schule arbeiten verbeamtete Lehrkräfte als „Landesbeamte„. Ihre „Besoldung“ wird ebenfalls in Gruppen – den Besoldungsgruppen, und in Stufen festgelegt.

Bildquelle: http://www.gew-hessen.de

Auch hier gibt es so genannte „Gruppen“ und „Stufen„.

Die Besoldungsgruppe ist dabei abhängig von: ..der Schulform, in der man unterrichtet …dem Grad, den man als Lehrkraft hat. So gibt es beispielsweise den*die „Studienrät*in“ oder „Oberstudienrät*in“

Übernimmt man nach einer festgelegten Zeit in der Schule bestimmte Aufgaben, ist also beispielsweise für ein Schulfach verantwortlich oder in der Schulleitung, steigt man in der Besoldungsgruppe auf.

Im Wesentlichen sind – zumindest für die weiterführende Schule – nur drei Besoldungsgruppen relevant: A13 = Einstiegsgehalt bei der Verbeamtung an weiterführenden Schulen und seit Mitte diesen Jahres auch bei Grundschullehrkräften Studienrät*in A14= Besoldungsgruppe bei Übernahme von mehr Verantwortung (Fachbereichsleitung, etc.) Oberstudienrät*in A15= Besoldungsgruppe von Schulleitungen Oberstudiendirektor*in

Auch die Stufe ist dann abhängig von der Länge, die man als Beamter tätig ist. Hier steigt man erst alle zwei, dann drei und dann alle vier Jahre auf. Zum Übergang in die nächste Stufe gibt es dann zusätzlich dazu noch Übergangsbesoldungen.

Familienzuschlag und Kinderzuschlag

Wer als Lehrkraft verheiratet ist und/oder Kinder hat, erhält – ebenfalls nach festgelegten Tabellen -zusätzlich zum Gehalt auch noch entsprechende Zuschläge. Auch Jahreszuschläge gibt es.

Ich hoffe, ich konnte mal einen kleinen, kompakten Überblick darüber verschaffen, die eigentlich Lehrkräfte zu ihrem Geld kommen :-). Wer jetzt ganz interessiert ist, dem sei noch der genaue Gehaltsrechner des Deutschen Gewerkschaftsbundes empfohlen, mit allen Schrauben, an denen man bezüglich Gehalt drehen muss, bis der individuelle Betrag herauskommt, der dann am Ende des Monats auf dem Konto landet. Für Lehrkräfte, aber auch für alle anderen Beamte!

+ + + Gehaltsrechner + + +





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